1996 gründete Frau Dr. Kann ihre Kanzlei, in der sie ausschließlich im Strafrecht tätig ist. Heute ist sie vor allem im Wirtschaftsstrafrecht bundesweit aktiv.

 

Sie verteidigt  Einzelpersonen, überwiegend aus der Unternehmensführung und ist ferner für nationale als auch internationale Unternehmen beratend und verteidigend tätig.

 

Aus dieser Verteidigertätigkeit entstand ein Netzwerk nationaler und internationaler Kontakte zu anderen Kanzleien, die wertvoll sind, wenn Verteidigerteams zusammengestellt werden müssen, zusätzlich Rat auf anderen Rechtsgebieten erforderlich ist oder bei grenzüberschreitenden Fällen Kollegen aus dem Ausland hinzugezogen werden müssen.

 

Darüber hinaus gewinnt die vorbeugende strafrechtliche Beratung (Compliance) bei ihrer Tätigkeit für mittelständische Unternehmen Bedeutung.

 

Im Fokus ihrer anwaltlichen Tätigkeit steht das Bemühen um frühzeitige Beendigung strafrechtlicher Verfahren, denn schon das Stadium des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens stellt eine große Belastung für Individuen und Unternehmen dar. Ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Urs Kindhäuser befähigt sie dabei auch zu kreativen Lösungen.

 

Aus Studienaufenthalten im Ausland und anwaltlichen Tätigkeiten mit Auslandsbezug resultieren zudem fachbezogene Fremdsprachenkenntnisse und kontinuierlich gepflegte kollegiale Kontakte, die die Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle erst ermöglichen.

 

Tätigkeitsschwerpunkte lagen in den vergangenen Jahren in der Verteidigung von Ärzten und Führungskräften der Pharmabranche.  Im Rahmen der Bankenkrise hat sie führende Bankmitarbeiter und Vorstände verteidigt. Die Verteidigung von Mitarbeitern und Führungskräften internationaler Konzerne gegen Korruptionsvorwürfe bildet einen weiteren wesentlichen Aspekt der Tätigkeit von Frau Dr Kann. Im Schienen- und allgemeinen Transportverkehr verteidigt sie regelmäßig, bei großen Unfällen im Zusammenhang mit sogenannter gefahrgeneigter Tätigkeit Individuen oder vertritt die Unternehmen. Dies gilt auch für die Baubranche. Häufig handelt es sich bei den von ihr bearbeiteten Mandaten um Verfahren von hoher Komplexität und beträchtlichem Aktenbestand.