Die Verteidigung des Einzelnen/ die Individualverteidigung
Basis des deutschen Strafrechts ist die persönliche Verantwortlichkeit des Individuums. Die Annahme persönlicher
Verantwortlichkeit durch die Strafverfolgungsbehörden - ob am Ende berechtigt oder nicht - bildet die Grundlage für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren.
Die beträchtlichen Belastungen, denen der Einzelne hierduch ausgesetzt ist, sollten nicht unterschätzt werden. Ist ein Verfahren darüber hinaus für die Medien von Interesse, erfährt diese Belastung regelmäßig eine Steigerung. Die Strategie besteht daher im Bemühen, schon im Ermittlungsverfahren eine Verfahrenserledigung bei möglichst geringer negativer Publizität zu erreichen. Gleichwohl kann es zur Hauptverhandlung kommen. Eine lange Prozesserfahrung von Frau Dr. Kann kommt den Mandanten hierbei zugute.
Die strafrechtliche Vertretung von Unternehmen
Mittlerweile werden auch Unternehmen mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen belastet.
Im Unternehmen wird durchsucht, es werden Betriebsunterlagen, so vor allem elektronische Daten, sichergestellt, was für sich genommen bereits zu erheblichen Beeinträchtigungen führt.
Für Unternehmen bedeutet dies aber häufig auch die Gefahr der Gewinnabschöpfung, Bußgelder drohen, oft in erheblicher, manchmal existenzgefährdender Höhe. Hier liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei.
Von komplexen Ermittlungsverfahren sind zudem häufig viele Mitarbeiter betroffen, es werden dann Individualverteidiger benötigt. In
diesen Fällen koordiniert Frau Dr. Kann die Verteidigung.
Compliance
Die Bedeutung der Risikovorsorge im Unternehmen nimmt zu. Durch zahlreiche rechtliche Änderungen in den vergangenen Jahren ist die präventive Beratung für Unternehmen eine wichtige Thematik geworden.
Dr. Kann unterstützt Individuen oder Unternehmen auch bei sogenannten Internal Investigations.